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Zugeparkt
Zugeparkt

(20.01.2022) Dieses Foto entstand am Sonntag 11. Juli 2021. Der Parkplatz am Naturfreundehaus ist überbelegt. Der Zuweg zum Schönbuchturm ist gnadenlos zugeparkt.
 

 

Die grüne Ratsfraktion beantragt, den Parkplatz gebührenpflichtig auszuweisen:

FRAKTION BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Gemeinderatsantrag Nr. 01/2022

Haushalt 2022  07.01.2022
Parkplätze am Waldfriedhof und Schönbuchturm werden gebührenpflichtig

Antrag:
Für die städtischen Parkplätze am Waldfriedhof und am Schönbuchturm werden zukünftig Gebühren erhoben. Die ersten 30 Minuten Parkdauer sollen frei sein.

Begründung:

  1. Die Herstellung und Unterhaltung der Parkplätze am Waldfriedhof und beim Schönbuchturm verursachen Ausgaben, die nicht durch Einnahmen gedeckt werden.
  2. Nach derzeitiger Planung reicht 2023 der Zahlungsmittelüberschuss nicht mehr aus um die ordentliche Tilgung von Krediten zu finanzieren. Damit wird eine wesentliche Kennzahl der kommunalen Leistungsfähigkeit ab dem Jahr 2023 nicht erfüllt.
  3. § 78 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg schreibt vor, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Erträge und Einzahlungen aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen hat. Erst in der weiteren Rangfolge dürfen Steuern erhoben werden. Parkgebühren tragen mit dazu bei, die Aufwendungen für die Abschreibung und Unterhaltung der Parkplätze zu decken.
  4. Mit der Erhebung von Parkgebühren an den Parkplätzen Waldfriedhof und Schönbuchturm kann außerdem eine Lenkungswirkung vom MIV auf den ÖPNV erzielt werden. Laut IMEP soll der MIV reduziert und Verkehr auf den Umweltverbund verlagert werden. Diese Verlagerung ist auch aus Klimaschutzgründen dringend geboten. Mit der Buslinie 782 sind die Parkplätze an den ÖPNV angebunden.

 

Der Gemeinderatsantrag Nr. 01/2022 – Parkplätze am Waldfriedhof und Schönbuchturm werden gebührenpflichtig – wird abgelehnt:

TOP-Mappe von TOP 1 der Sitzung des Gemeinderates am 25.01.2022

Stellungnahme der Verwaltung

Auf den ersten Blick erscheint der Vorschlag aus finanzieller Sicht und hinsichtlich der Lenkungsfunktion mit dem Ziel einer Verkehrswende hin zum ÖPNV gut, bei näherer Prüfung überwiegen nach Auffassung der Verwaltung jedoch die Nachteile:

Die Parkflächen am Schönbuchturm und am Waldfriedhof sind differenziert zu betrachten.  Auf der südlichen Seite der L1184 befinden sich Parkflächen, die zumindest teilweise zum Waldfriedhof gehören. Hierbei handelt es sich um städtische Privatparkplätze mit tatsächlich öffentlichem Verkehr. Auf der nördlichen Seite befinden sich ebenfalls städtische Privatparkflächen, von denen wiederum die hinteren beiden Reihen dem Naturfreundehaus zugehörig sind, bzw. im Eigentum des Hausvereins stehen, auch wenn sie vertraglich als öffentliche Parkplätze mitgenutzt werden können.

Diese Parkflächen sind keine (gewidmete) öffentliche Verkehrsfläche, auch wenn tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet. Folglich kann die Stadt Herrenberg nicht über die Bewirtschaftung dieser Parkflächen entscheiden.

Die Parkplatznot in diesem Bereich ist bekannt. Im Sommer und an schönen Tagen kommt es häufig vor, dass die vorhandenen Parkflächen unzureichend sind und auf sämtlichen anderen Flächen – sei es auf Waldwegen, in Wiesen und Grünstreifen und sogar teilweise auch auf der L1184 -  ebenfalls geparkt wird.

Der GR- Antrag der Grünen zielt in erster Linie auf die Einnahmenerzielung ab. Aus Sicht der Verwaltung ist jedoch zu erwarten, dass mit einer Bewirtschaftung der Parkplätze die dargestellte Problematik des Wildparkens eher noch verschärft wird und die Einnahmenerzielung diese Nachteile nicht aufwiegen kann.

Eine Bewirtschaftung macht vor allem dann Sinn, wenn damit ein schnellerer „Umschlag“ erreicht werden kann. Ansonsten dient die Bewirtschaftung nur der Einnahmenerzielung. Diese wiederum hat zweifellos Lenkungseffekte. Hier muss aber sehr gut geprüft werden, ob diese auch wie erwünscht ausfallen werden oder ob die bestehenden Probleme eher verstärkt werden.

Bei Besuchern des Waldfriedhofes ist nicht mit längerem Aufenthalt zu rechnen, sondern eher kürzerer (ca. 1h) Verweildauer. Die Verwaltung sieht eine Bewirtschaftung hier als kritisch an, wobei sich die Thematik der Friedhofsbesucher durch die sog. „Brötchentaste“ (z.B. Gratisparken von 60 min) lösen ließe.

Besucher des Schönbuchs bzw. des Schönbuchturmes mit ggf. anschließender Einkehr ins Naturfreundehaus hingegen verweilen häufig wesentlich länger, so dass - wenn überhaupt – maximal halbtags – bzw. Tagestickets angeboten werden könnten. Ein schnellerer Umschlag ist daher auch hier nicht zu realisieren. Vor allem im Hinblick auf ansonsten noch weiter verstärkte ungewollte Verdrängungseffekte.

Auf der nördlichen Seite würde eine Bewirtschaftung nach Auffassung der Verwaltung nur funktionieren, wenn auch das Naturfreundehaus, bzw. der Verein der Naturfreunde mitmacht.

Der Schönbuch/Schönbuchturm ist ein überregionales und sehr beliebtes Ausflugsziel. Die Verwaltung bezweifelt, dass tatsächlich mit einer Bewirtschaftung die Besucher in nennenswertem Umfang animiert werden können, auf den ÖPNV umzusteigen. Es wird vielmehr befürchtet, dass noch weiter in die Wildnis ausgewichen wird. Eine Bewirtschaftung würde zudem auch eine überörtliche Kommunikation notwendig machen. Wobei der Nutzen vor allem im Hinblick auf den Verkehr aus Richtung Hildrizhausen bezweifelt werden darf. Und aus dieser Richtung kommt ein erheblicher Teil der Besucherströme. Auch der stündliche Takt der Linie 782 an Samstagen und Sonntagen darf dabei nicht unbeachtet bleiben.

Darüber hinaus ist eine Bewirtschaftung nur so gut, wie sie auch überwacht werden kann. Derzeit (aufgrund der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit) endet der Dienst für den Gemeindevollzugsdienst um 13 Uhr am Samstag. Hier müsste eine separate Lösung gesucht werden, da die Überwachung sonst zu viel Arbeitskraft im Bereich Gemeindevollzugsdienst binden würde, die für andere – prioritäre – Zwecke fehlen würde. Aufgrund der dargestellten Gründe wird vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen.

 

Parkplatz "Wiesenquelle" am Feldbergpass: Tageskarte, Gebühr 10 Euro.

Warum geht das nicht in Herrenberg?

"Darüber hinaus ist eine Bewirtschaftung nur so gut, wie sie auch überwacht werden kann. Derzeit (aufgrund der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit) endet der Dienst für den Gemeindevollzugsdienst um 13 Uhr am Samstag."

Vielleicht deshalb wird Falschparken in Herrenberg so selten geahndet.

 

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