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MVI: Strategie
zur Mobilität
Strategie des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur: Nachhaltige Mobilität - Für Alle

(25.05.2021) Das komplette Dokument finden Sie hier oder hier. Wir zitieren die wichtigsten Kernaussagen aus dem Strategiepapier, auch als Argumentationshilfen:

Zerschneidung durch Straßen minimieren
Straßen, die dem Stand der Technik entsprechen, vermeiden soweit wie möglich die Zerschneidung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere.

Innen- vor Außenentwicklung
Siedlungs- und Verkehrsinfrastrukturen sind so zu gestalten, dass die Innenentwicklung gestärkt und der Siedlungsdruck auf die Freiräume reduziert wird.

Straßen: Erhalt statt Neubau
Dazu tragen wir im Rahmen der nachhaltigen Mobilität bei, indem wir vorrangig das bestehende Verkehrswegenetz erhalten und gemäß dem Stand der Technik sanieren.

Menschengerechte statt autogerechte Siedlung
Der Trend ist zu unterstützen, so dass Menschen die Vorteile ihres Verhaltens auch stärker selbst erleben: mehr Platz im öffentlichen Raum zum Verweilen und Spielen, weniger Lärm und bessere Luft sowie gute Nahversorgung für die Bedürfnisse des täglichen Bedarfs. Daher muss das Leitbild der autogerechten Siedlung auch in der gelebten Wirklichkeit durch die Siedlung für alle mit hoher Lebensqualität abgelöst werden. (..)  Von drei bis 93 – von klein auf bis ins hohe Alter – soll so die selbstständige und sichere Mobilität garantiert und der Straßenraum als attraktiver Lebensraum mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet sein. (..)  Straßen und ihre Nebenflächen dienen nicht nur dem Pkw- und Lkw-Verkehr, sondern auch anderen Nutzungen wie Rad- oder Fußverkehr.  Stadt- und Dorfstraßen sind oft gleichzeitig Aufenthaltsort z. B. für die Wohnbevölkerung, Touristen und spielende Kinder.

Bevorzugte Stellplätze für Elektroautos
Eine wichtige Maßnahme ist es, auf bestehenden Parkflächen privilegierte Parkplätze für elektrische Fahrzeuge auszuweisen, um besonders in Innenstädten die Luft sauberer zu machen und mehr Elektroautos auf die Straße zu bringen. Dies gilt für öffentliche und private Stellplätze. Eine Privilegierung kann in der Senkung von Gebühren wie auch in einem bevorzugten Zugang bestehen. Dies ist überall dort wirkungsvoll, wo sich eine konsequente  Parkraumbewirtschaftung an den Kosten von Erstellung und Betrieb der Parkflächen orientiert.

Mehr Sicherheit
Nötig sind (..) intensivierte Geschwindigkeitskontrollen sowie die weitere Verbreitung von Schul- und Radschulwegplänen.

Generelles Tempolimit und Tempoabsenkung in Ortschaften
Geschwindigkeitsbegrenzungen führen nicht nur zu geringerem Kraftstoffverbrauch und weniger Unfällen, sondern dienen auch der Luftreinhaltung und dem Lärmschutz. Zuständig hierfür ist der Bund. Die Landesregierung kann nur in Einzelfällen und aus konkreten Gründen, z.B. der Verkehrssicherheit, Tempolimits anordnen. So gab es im Jahr 2014 auf knapp 30 Prozent der Autobahnstrecken in Baden-Württemberg eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Landesregierung wird vor diesem Hintergrund Initiativen auf Bundesebene unterstützen, die eine Einführung eines generellen Tempolimits auf Autobahnen und eine Absenkung innerörtlicher Regelgeschwindigkeiten vorsehen. (..) Tempo 50 verursacht den doppelten Lärm und größere Unfallgefahren als Tempo 30. An Straßen mit Wohnbebauung sollte Tempo 30 die Regel sein, von der begründete Ausnahmen (z.B. wegen des Verkehrsflusses oder der Luftreinhaltung) möglich sind. In Ortsdurchfahrten soll in Zukunft durch bauliche Maßnahmen wie Verkehrsinseln die Aufenthaltsqualität steigen und die Einhaltung von Tempolimits sichergestellt werden („selbsterklärende Straße“). Ausweichverkehre durch Wohnviertel können je nach Lage des Einzelfalls durch bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen verhindert werden.

Fahrrad und ÖPNV
Durch die zunehmende Verbreitung von Pedelecs wird die Kombination Fahrrad-ÖV noch leistungsfähiger. Angebote zur Verknüpfung von Radverkehr und ÖV wie Bike and Ride (B+R)-Anlagen, Fahrradverleihsysteme und die Fahrradmitnahmekapazitäten werden dazu gezielt ausgebaut. Wetterfeste und diebstahlsichere Fahrradabstellanlagen an allen Bahnhöfen und anderen bedeutenden Bahn- und Bushaltepunkten machen dies attraktiver.

Novelle der Landesbauordnung: Stellplätze reduzieren
Darüber hinaus müssen Maßnahmen für Querungen ergriffen werden, um zum Beispiel Ampelschaltungen zu optimieren oder gleich durch Zebrastreifen zu ersetzen.Wichtig ist es daher, gesellschaftliche Entwicklungen hin zu nachhaltiger Mobilität zu unterstützen. Einen Schritt in diese Richtung hat Baden-Württemberg 2014 mit der Novelle der Landesbauordnung gemacht. Darin wird Fahrradparken dem Autoparken weitgehend gleichgestellt, indem auch Fahrrad-Stellplätze bei baulichen Anlagen vorgeschrieben werden. Die Novelle ermöglicht es Kommunen, die Stellplatzverpflichtung für Autos zu reduzieren, z.B. um Wohnraum flächensparender und preisgünstiger erstellen zu lassen.

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